Fahrzeugausleihe

Fahrzeugausleihe

Der BDKJ Gelsenkirchen besitzt einen moderne Neunsitzer-Bulli. Der FordTransit steht zur Ausleihe bereit. Das Angebot wird ergänzt durch einen geräumigen Anhänger.

Die Ausleihe unseres Bullis und Anhängers erfolgt nur an alle Mitgliedsverbände des BDKJ in Gelsenkirchen, alle Messdienergruppen in Gelsenkirchen, sowie Kinder- und Jugendgruppen der Gemeinden und nicht an Privatpersonen.

Preise

Mitgliedsverbände des BDKJ in Gelsenkirchen
0,15 € pro Kilometer, zzgl. Diesel / Versicherungspauschale: 11 € pro Tag

Alle anderen – „Außerhalb“
0,35 € pro Kilometer (0-1000km), 0,25 € pro weiterer Kilometer (ab 1001. km)
zzgl. Diesel / Versicherungspauschale: 11 € pro Tag

Ausleihe Anhänger
1 Tag: 10 €
1 Wochenende: 20 €
1 Woche: 50 €
> 1 Woche: nach Absprache

Nutzungsbedingungen

1. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
2. Der Besitzer übergibt dem Nutzer das Fahrzeug in sauberem, verkehrssicherem, betriebssicherem Zustand. Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug ebenso zurückzugeben.
3. Zur Kostendeckung werden dem Nutzer die in der nebenstehenden Tabelle dargestellten Tarife berechnet.
4. Das Fahrzeug ist über den BDKJ versichert. Bei Fahrlässigkeit haftet der Nutzer voll.
5. Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug nur von den bei der Ausleihe genannten Personen führen zu lassen, die eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (bei Ausleihe des Anhängers: Klasse BE), sowie mindestens ein Jahr Fahrpraxis vorweisen können.
6. Der Nutzer verpflichtet sich, vor Antritt der Fahrt und während der Nutzungsdauer in regelmäßigen Abständen den Reifendruck zu überprüfen. Für Schäden, die nachweislich auf Nichtbeachtung zurückzuführen sind, ist der Nutzer verantwortlich.
7. Der Nutzer ist dazu verpflichtet, die Ladung ausreichend zu sichern und das zulässige Gesamtgewicht einzuhalten.
8. Der Nutzer verpflichtet sich darauf zu achten, dass am Fahrzeug keine Aufkleber angebracht werden. Bei starker
Verschmutzung des Innenraums wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR berechnet.
9. Dem Nutzer werden ein Anhängerschloss, 4 Spanngurte, 2 Bremskeile, 2 Querstangen, ein Stromadapter, der Fahrzeugschein, sowie ein Fahrzeug- und Hofschlüssel der BDKJ Stadtstelle zur Verfügung gestellt.
10 . Der Nutzer verpflichtet sich, das Auto nach Beendigung der Ausleihfrist auf dem geschlossenen Hof der BDKJ Stadtstelle abzustellen.
11. Bei Unfällen bzw. Reparaturen muss der Besitzer umgehend verständigt werden. Bei Unfällen muss die Polizei hinzugezogen werden.
12. Bei Schäden haftet der Stamm/ die Gruppierung/ die Gemeinde.